Der Begriff der sogenannten „24 Stunden Pflege“
Die Bezeichnung der sogenannten 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung hat sich im deutschen Sprachgebrauch etabliert – ist jedoch missverständlich. Wir weisen darauf hin, dass die von senovita vermittelten Betreuungskräfte nicht rund um die Uhr arbeiten. Es werden die deutschen Arbeitszeitgesetze sowie der Mindestlohn eingehalten. Entsprechend gesetzlicher Richtlinien ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche mit der Betreuungskraft vereinbart. Die Betreuung von Pflegebedürftigen ist ein sehr kräftezehrender Job. Pausen- und Ruhezeiten sind unerlässlich, sodass die Betreuungskraft mit großer Motivation und Energie ihre Arbeit leisten kann.
Das Entsendemodell
Wer eine osteuropäische Betreuungskraft legal beschäftigen will, sollte auf einige Dinge achten. Theoretisch ist es möglich, dass man selbst als Arbeitgeber agieren kann, dies bringt aber einen sehr hohen bürokratischen Aufwand mit sich, des Weiteren entstehen Nachteile bei Krankheit oder Ausfall der Betreuungskraft. Deshalb hat sich in Deutschland die Vermittlung von Betreuungskräften nach dem sogenannten Entsendemodell durchgesetzt. (§ 40 SGB XI)
Wie funktioniert das?
Die Betreuungskräfte sind dabei bei einem Arbeitgeber im jeweiligen Entsendeland angestellt und werden für die Dauer der Beschäftigung nach Deutschland entsendet. Alle gesetzlich notwendigen Sozial- und Steuerabgaben werden dabei vom Entsendeunternehmen entrichtet. Die Betreuungskräfte sind somit in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt. Die Basis hierfür ist die europäische Entsenderichtlinie, welche aufgrund der sogenannten Dienstleistungsfreiheit und Personenfreizügigkeit (zwei Grundprinzipien, welche in der EU gelten) erarbeitet wurde. Das bedeutet für unsere Kunden maximale Flexibilität und keinerlei Risiken, denn senovita kooperiert ausschließlich mit Partnern, welche Betreuungskräfte legal und rechtssicher entsenden. Der Beweis für die rechtskonforme Entsendung ist das sogenannte A1 Formular, welches unten weiter erläutert wird.
A1 Bescheinigung
Jeder Betreuungskraft, welche ordnungsgemäß nach Deutschland entsendet wird, erhält die sogenannte A1 Bescheinigung. Dieses Dokument dient als Nachweis dafür, dass die betreffende Person im Entsendeland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Zeitgleich dient das A1 Formular als Nachweis, dass die Betreuungskraft im Erbringungsland (Deutschland) von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Senovita kontrolliert im Rahmen des internen Qualitätsmanagements, ob für die vermittelte Tätigkeit die A1 Bescheinigung vorliegt. Auf Wunsch senden wir diese gerne an unsere Kunden.
Verträge
Dienstleistungsvertrag
Sie schließen mit dem jeweiligen Kooperationspartner einen sogenannten Dienstleistungsvertrag ab. Dieser regelt alle Angelegenheiten, wie zum Beispiel Vergütung der Betreuungskraft, Arbeitszeit, Aufgabenbereiche, Laufzeiten, Kündigungsfristen etc. Senovita hat ein hohes Qualitäts- und Werteverständnis, wir haben mit unseren Kooperationspartnern ausschließlich kundenfreundliche Dienstleistungsverträge ausgehandelt, von denen Sie klar profitieren. Diese umfassen unter anderem eine Kündigungsfrist von maximal 14 Tagen ohne Angabe von Gründen oder eine 24 Stunden Notfallnummer.
Beratungs- und Vermittlungsvertrag
Senovita berechnet Ihnen, im Vergleich zu vielen Mitbewerbern, keine Vermittlungsgebühren oder -honare. Transparenz ist in diesem sensiblen Arbeitsumfeld unerlässlich. Die monatlichen Kosten werden im Vorfeld genau mit Ihnen besprochen. Sie bezahlen lediglich einen vereinbarten Preis. Keine versteckten Nebenkosten. Versprochen.
Weisungsbefugnis
Bei entsendeten 24 Stunden Pflegekräften sind Sie gesetzlich nicht dazu befugt, direkte Anweisungen zu erteilen. Die Betreuungskraft ist bei dem polnischen Arbeitgeber angestellt und unterliegt dessen Weisungsbefugnis. Ob und wie sich das auf den Betreuungsalltag auswirkt ist jedoch umstritten. In der Praxis sind die meisten Hinweise jedoch unproblematisch.
Krankenversicherung
Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte besitzen eine europäische Krankenversicherung (European Health Insurance Card (EHIC)). Diese stellt sicher, dass Betreuungskräfte Zugang zur deutschen Krankenversorgung haben, sowohl ambulant als auch stationär. Zudem arbeiten wir mit einigen Agenturen zusammen, die für die Betreuungskräfte darüber hinaus eine private Zusatzkrankenversicherung für die Dauer der Entsendung abschließen.
Arbeitszeit – Bereitschaft – Freizeit
Selbstverständlich werden die deutschen Arbeitszeitgesetze eingehalten. Meist ist mit der Betreuungskraft laut Dienstleistungsvertrag eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart. In der Regel spielt sich ein Mix aus Arbeitszeit, Bereitschaft und Freizeit ein. Ruhepausen sind für die Betreuungskraft sehr wichtig, um Kraft und Energie für den kräftezehrenden Job zu tanken.
Keine Behandlungspflege
Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Grundpflege, die Haushaltsführung oder auch die soziale Betreuung werden von osteuropäischen Betreuungskräften übernommen. Aus rechtlichen Gründen ist es einer Betreuungskraft nicht gestattet, Behandlungspflege durchzuführen. Dies sind beispielsweise Tätigkeiten, wie zum Beispiel Injektionen, die Wundversorgung oder das Verabreichen von Medikamenten. Dies wird und muss in Deutschland vom ambulanten Pflegedienst übernommen, welcher zusätzlich zur Betreuung Zuhause beansprucht werden kann. Auch eine polnische Krankenschwester oder Pflegefachkraft, die keine Ausbildung in Deutschland hat, dürfte diese Behandlungspflege nicht übernehmen.
Nicht alles, was sich gut anhört, ist auch legal
senovita vermittelt ausschließlich legal beschäftigte Betreuungskräfte nach dem sogenannten Entsendegesetz – mit gültigem A1 Formular. Wir setzen uns dafür ein, dass es die Betreuungskräfte sehr gut hier in Deutschland haben, da diese eine nicht mehr wegzudenkende Stütze im deutschen Pflegesystem darstellt. Wir distanzieren uns von Mitbewerbern, die Betreuungsleistungen zu Billigpreisen anbieten. Diese sind weder seriös noch legal. Auch Verbraucherschutzorganisationen weisen darauf hin, dass es legal nicht möglich ist, Betreuungskräfte für unter 2000 EUR zu beschäftigen und zu vermitteln.
Nutzung des eigenen PKWs
Die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt immer auf Risiko des Fahrzeughalters. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob die Betreuungskraft befugt ist, das Fahrzeug zu fahren. Schließen Sie gegebenenfalls eine Kasko Versicherung ab.
Freie Kost und Logis
Kost und Logis sind für die Betreuungskraft frei – dies ist auch im Dienstleistungsvertrag so geregelt. Bitte geben Sie der Betreuungskraft immer Zutritt zur Küche, sodass sie sich Speisen oder Getränke zubereiten kann. Selbstverständlich gehen Hygiene- und Kosmetikartikel zu Lasten der Betreuungskraft – diese müssen mit eigenem Geld bezahlt werden.