Erfahrungen & Bewertungen zu senovita

Kosten und Zuschüsse der 24 Stunden Pflege

 

Die 24 Stunden Pflege ermöglicht die Betreuung und Versorgung Ihrer Angehörigen im eigenen Zuhause. Wenn Seniorinnen und Senioren im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, ist die 24 Stunden Pflege eine sehr beliebte und kostengünstigere Alternative zum Pflegeheim.
Zuhause ist mehr als nur der Ort zum Wohnen – es ist ein Ort voller schöner Momente und Erinnerungen.

Es ist selbstredend, dass es für viele ältere Menschen ein sehr schmerzhafter Gedanke ist, sich vom trauten Heim zu verabschieden und ins Pflegeheim umzuziehen. Die 24 Stunden Pflege ist nicht nur eine tolle und bezahlbare Alternative zum Pflegeheim, es geht auch wesentlich schneller, bis die Betreuung starten kann. Während man bei Pflegeheimen oft auf eine Warteliste kommt und wochenlang warten muss, kann eine Betreuungskraft von senovita dank unserem starken und großen Netzwerk innerhalb weniger Tage anreisen.

Zusammengefasst: Die 24 Stunden Pflege

 

  • Mit dem Entsendemodell beginnt die Betreuung monatlich ab 2.300 bis zu 3.200 Euro – je nach individuellem Bedarf.
  • Nach Vertragsabschluss ist die Pflegekraft innerhalb von 3-7 Tagen vor Ort – oder nach Absprache zu einem festen Termin.
  • Die Pflegekraft übernimmt die Betreuung, Pflegeleistungen und den Haushalt.

Unsere Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich

 

Unsere Beratungsleistungen, sei es telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort, sind immer kostenfrei und unverbindlich. Wir möchten Sie bei diesem sensiblen Thema bestmöglich unterstützen, deshalb gibt es bei uns keine Beratungskosten oder -honorare. Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben und die Kosten zuvor transparent von Ihrem senovita Berater erläutert wurden.

Keine Vermittlungsgebühr und transparente Preise

Im Gegensatz zu vielen anderen Agenturen berechnen wir keine Vermittlungsgebühr – Sie bezahlen lediglich einen fest vereinbarten und transparenten Preis. Es kommen keinerlei versteckte Kosten hinzu, über die wir vorher nicht gesprochen haben bzw. die nicht im abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag stehen.

Weshalb sind osteuropäische Pflegekräfte so gefragt?

 

Deutsches Pflegepersonal ist sehr knapp und für eine individuelle Betreuung zu teuer. Die Kosten einer deutschen Pflegekraft, die sich individuell um Seniorinnen und Senioren kümmern, kosten zwischen 7000 – 8000 EUR pro Monat. Aus diesem Grund sind die meisten Betreuungskräfte in Deutschland aus Osteuropa, vornehmlich aus Polen, der Ukraine und Litauen, aber auch aus Kroatien oder Ungarn. Es gilt für die Bezahlung in Deutschland der deutsche Mindestlohn – dies ist meistens mehr als im Herkunftsland. Die Betreuungskräfte haben so die Möglichkeit, mehr als in der Heimat zu verdienen. Durch das sogenannte Entsendemodell (siehe: Fördermöglichkeiten und Rechtliches) ist das auch legal möglich. Um sicher zu gehen, dass Sozialabgaben richtig abgeführt werden und die Betreuungskraft ordnungsgemäß versichert ist, ist eine Vermittlung durch senovita der beste Weg, Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland zu engagieren.

Was kostet eine 24 Stunden Pflegekraft?

Für die Kosten der Betreuungskraft spielen vor allem die Qualifikation, die Sprachkenntnisse der Betreuungskraft und die individuelle Situation vor Ort in der eine große Rolle.
Jeder Pflegebedarf ist anders, jedes Krankheitsbild erfordert individuelle Betreuung. So gilt es beispielsweise auch darauf zu achten, dass bei der Betreuung von Demenz ausschließlich Betreuungskräfte vermittelt werden, die weitreichende Erfahrung hierzu haben.

Grundsätzlich beginnt eine häusliche Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte bei ca. 2300 EUR pro Monat. Je nach Modell und Qualifikation variiert der finanzielle monatliche Aufwand – unten sehen Sie eine Beispielrechnung inkl. möglicher Förderungen.

Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.500 €
Kosten für An- und Abreise inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad 0,- €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr) 0,- €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 2.166,67 €
Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.500 €
Kosten für An- und Abreise inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad 0,- €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr) 0,- €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 2.166,67 €

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Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.500,- €
Kosten für An- und Abreise inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -316,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr) -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.649,17 €
Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.500 €
Kosten für An- und Abreise inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -545,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr) -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.420,17 €
Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.500 €
Kosten für An- und Abreise inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -728,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr) -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.237,17 €

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Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.500 €
Kosten für An- und Abreise inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -901,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr) -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.064,17 €

1) Hinzu kommen Feiertagszuschläge von ca. 3-8 Tagen pro Jahr und Fahrtkosten, je nach Anbieter.
2) Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei steuerliche Beratungen vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten möglichen Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater.

Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege

 

Um die entstehenden Kosten bei der 24 Stunden Pflege für Sie finanzierbarer zu machen, können Sie bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung nutzen. Dazu gehören das Pflegegeld sowie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Durch das Pflegestärkungsgesetz soll die häusliche Betreuung gefördert werden.
Daher haben Pflegebedürftige seit 2017 mehr Möglichkeiten, die Leistungen zu verwenden und zu kombinieren. Auf diese Weise kann die 24 Stunden Pflege zu Hause günstiger als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sein.

So können beispielsweise die Kosten für die stationäre Heimunterbringung zusammen mit dem Geld für den täglichen Bedarf schnell bei knapp 4.000 Euro im Monat liegen, wenn Pflegegrad 3 vorliegt. Über die Pflegesachleistung wird nur rund ein Drittel des Betrags erstattet, so dass Sie den Großteil der Kosten selbst tragen müssen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Pflegegeld

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Leistung der gesetzlichen / privaten Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die sich Zuhause betreuen lassen.
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden – das bedeutet, dass es für die sogenannte 24 Stunden Pflege eingesetzt werden kann. Die Höhe des Pflegegeldes errechnet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist. Die Zuweisung des Pflegegrads erfolgt auf Antrag der Pflegekasse durch den medizinischen Dienst.

Welche Voraussetzungen?

Die Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist, dass Versicherte als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft werden. Hierzu müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen.
Pflegebedürftig anerkannt ist, wer von einem Prüfer des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder von einem Gutachter des MEDICPROOF (bei privat Versicherten) einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben. Das Antragsformular hierzu erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Übersicht der Höhe des Pflegegeldes bei entsprechendem Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

Personen ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dieser besteht erst ab Pflegegrad 2.

Verhinderungspflege

 

Es kann zu verschiedenen Situationen kommen, wo eine Ersatzpflege benötigt wird, beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub. Die Verhinderungspflege springt ein, um eine konstante Pflege zu ermöglichen. Auch eine osteuropäische Betreuungskraft kann die Verhinderungspflege übernehmen.
Ab Pflegegrad 2 sind jährlich bis zu 2418 EUR Zuschuss aus der sogenannten Verhinderungspflege möglich.

Welche Voraussetzungen?

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, des Weiteren muss die/der Pflegebedürftige mindestens seit sechs Monaten Zuhause betreut werden. Der volle Betrag von 2418 EUR kann beantragt werden, wenn Sie das Kurzzeitpflege-Budget nicht in Anspruch genommen haben.
Das Geld wird dem Pflegebedürftigen Versicherten überwiesen. Den Antrag erhalten Sie auch hier bei Ihrer Pflegekasse.

  • Sie gilt für maximal 6 Wochen oder 42 Tage pro Jahr.
  • Ein Ansparen der Beträge ist nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen zum Jahresende.
  • Der Betrag wird nur bei nachgewiesenen Kosten überwiesen. Das bedeutet Sie erhalten kein Geld vorher, sondern erst nach der beanspruchten Pflegezeit und bei Vorlage der Rechnungen.

Steuerentlastung (haushaltsnahe Dienstleistungen)

 

Der Staat unterstützt die 24 Stunden Pflege mit Steuervorteilen durch die Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Es können bis zu 20% der angefallenen Kosten (maximal 4000 EUR jährlich) steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht befugt sind, Sie steuerlich zu beraten. Ihr Steuerberater ist hierzu der richtige Ansprechpartner, um sich gezielt zu dieser Steuerentlastung zu informieren.

Pflegehilfsmittel

 

Pflegen Sie oder eine Betreuungskraft Zuhause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

Zuschüsse Wohnumfeld

 

Mit dem Alter und zunehmender körperlicher Beschwerden muss oft auch der Wohnraum den neuen Anforderungen an den Pflegebedürftigen angepasst werden. Die Wohnräume und das Bad sollten barrierefrei sein, sodass Seniorinnen und Senioren so lange wie möglich Zuhause wohnen bleiben können. Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, hierzu zählen beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers.

Welche Voraussetzungen?

 

Die Grundvoraussetzung ist auch hier ein anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen generell eine der drei Kriterien erfüllen:

  • Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege erst
  • Die Umbaumaßnahmen erleichtern die häusliche Pflege erheblich
  • Durch die Umbaumaßnahmen erfolgt eine selbstständigere Lebensführung der Versicherten

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Maßnahmen, welche die Wohnumgebungen an die Anforderungen des Pflegebedürftigen anpassen (zum Beispiel Treppenlift)
  • Maßnahmen, die einen Eingriff in die Bausubstanz erfordern (zum Beispiel barrierefreie Dusche)
  • Maßnahmen, die technische Hilfestellungen geben (zum Beispiel der Einbau von helfendem Mobiliar)

Wie hoch sind die Förderungen?

Pflegegrad Zuschuss für Einzelpersonen* Zuschuss für Wohngruppen*
Pflegegrad 1 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 2 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 3 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 4 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 5 max. 4.000 € max. 16.000 €

Wenn sich im Verlauf der Pflege die Situation dahingehend verändert, dass eine neue Maßnahme notwendig wird, können diese wieder mit bis zu 4000 EUR von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Beantragt wird die Förderung bei der zuständigen Pflegekasse, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird.