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24 Stunden Pflege Kosten transparent erklärt

Die Kosten für die sog. 24 Stunden Pflege variieren je nach Betreuungsbedarf, Sprachkenntnissen der Pflegekraft und individuellen Anforderungen im Haushalt. In der Regel beginnt eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung Zuhause“ ab ca. 2.400 € im Monat – eine deutlich günstigere Alternative zum Pflegeheim, vor allem bei persönlicher und individueller Betreuung.

Hinzu kommen mögliche staatliche Zuschüsse und Entlastungsleistungen, etwa durch Pflegegeld, Entlastungsbudget oder steuerliche Absetzbarkeit. Senovita berät Sie gerne zu allen Kosten und Fördermöglichkeiten – transparent, verständlich und unverbindlich.

24 Stunden Pflege Kosten transparent erklärt

Die 24 Stunden Pflege Kosten zusammengefasst:

  • Mit dem Entsendemodell beginnt die Betreuung monatlich ab 2.400 bis zu 3.500 Euro – je nach individuellem Bedarf.
  • Nach Vertragsabschluss ist die Pflegekraft innerhalb von 3-7 Tagen vor Ort – oder nach Absprache zu einem festen Termin.
  • Die Pflegekraft übernimmt die Betreuung, Pflegeleistungen und den Haushalt.

✅ Unsere Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich.

 

Unsere Beratungsleistungen, sei es telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort, sind immer kostenfrei und unverbindlich. Wir möchten Sie bei diesem sensiblen Thema bestmöglich unterstützen, deshalb gibt es bei uns keine Beratungskosten oder -honorare. Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben und die Kosten zuvor transparent von Ihrem senovita Berater erläutert wurden.

✅ Keine Vermittlungsgebühr und transparente Preise

 

Im Gegensatz zu vielen anderen Agenturen berechnen wir keine Vermittlungsgebühr – Sie bezahlen lediglich einen fest vereinbarten und transparenten Preis. Es kommen keinerlei versteckte Kosten hinzu, über die wir vorher nicht gesprochen haben bzw. die nicht im abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag stehen.

Weshalb sind osteuropäische Pflegekräfte so gefragt?

Deutsches Pflegepersonal ist nicht nur sehr knapp, sondern auch für eine individuelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung oft nicht bezahlbar. Die Kosten für eine deutsche Pflegekraft, die sich persönlich um eine Seniorin oder einen Senior kümmert, liegen monatlich bei etwa 7.000 bis 8.000 Euro – und sind damit für viele Familien kaum tragbar.

Aus diesem Grund stammt ein Großteil der Betreuungskräfte in Deutschland aus osteuropäischen Ländern, vor allem aus Polen, aber auch aus Kroatien oder Ungarn. Diese Pflegekräfte arbeiten meist im Rahmen des sogenannten Entsendemodells (→ siehe Fördermöglichkeiten und Rechtliches).

Detaillierte Aufstellung der Kosten 

 

Für die Kosten der Betreuungskraft spielen vor allem die Qualifikation, die Sprachkenntnisse der Betreuungskraft und die individuelle Situation vor Ort in der eine große Rolle. Jeder Pflegebedarf ist anders, jedes Krankheitsbild erfordert individuelle Betreuung. So gilt es beispielsweise auch darauf zu achten, dass bei der Betreuung von Demenz ausschließlich Betreuungskräfte vermittelt werden, die weitreichende Erfahrung hierzu haben.

Grundsätzlich beginnt eine häusliche Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte bei ca. 2400 EUR pro Monat. Je nach Modell und Qualifikation variiert der finanzielle monatliche Aufwand – unten sehen Sie eine Beispielrechnung inkl. möglicher Förderungen.

Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.600 €
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad 0,- €
Mögliche Leistungen des Entlasungsbudgets (bis 3.539 €/Jahr) 0,- €
Mögliche Steuererleichterung -333 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 2.267 €
Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.600 €
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad 0,- €
Mögliche Leistungen des Entlasungsbudgets (bis 3.539 €/Jahr) 0,- €
Mögliche Steuererleichterung -333 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 2.287 €

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Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.600,- €
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -347,00 €
Mögliche Leistungen des Entlasungsbudgets (bis 3.539 €/Jahr) -294,92 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.624,75 €
Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.600 €
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -599,00 €
Mögliche Leistungen des Entlasungsbudgets (bis 3.539 €/Jahr) -294,92 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.372,75 €
Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.600 €
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -800,00 €
Mögliche Leistungen des Entlasungsbudgets (bis 3.539 €/Jahr) -294,92 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.171,75 €

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Kosten einer Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen pro Monat ab 2.600 €
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad -990,00 €
Mögliche Leistungen des Entlasungsbudgets (bis 3.539 €/Jahr) -294,92 €
Mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 981,75 €

1) Hinzu kommen Feiertagszuschläge von ca. 7-12 Tagen pro Jahr und Fahrtkosten, je nach Anbieter.
2) Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei steuerliche Beratungen vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten möglichen Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater.

Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege

 

Um die entstehenden Kosten bei der 24h Pflege für Sie finanzierbarer zu machen, können Sie bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung nutzen. Dazu gehören das Pflegegeld sowie das Entlastungsbudget. Durch das Pflegestärkungsgesetz soll die häusliche Betreuung gefördert werden. So können beispielsweise die Kosten für die stationäre Heimunterbringung zusammen mit dem Geld für den täglichen Bedarf schnell bei knapp 4.000 Euro im Monat liegen, wenn Pflegegrad 3 vorliegt. Über die Pflegesachleistung wird nur rund ein Drittel des Betrags erstattet, so dass Sie den Großteil der Kosten selbst tragen müssen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

💡 Pflegegeld

 

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Leistung der gesetzlichen / privaten Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die sich Zuhause betreuen lassen. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden – das bedeutet, dass es für die sogenannte 24 Stunden Pflege eingesetzt werden kann. Die Höhe des Pflegegeldes errechnet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist. Die Zuweisung des Pflegegrads erfolgt auf Antrag der Pflegekasse durch den medizinischen Dienst.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Die Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist, dass Versicherte als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft werden. Hierzu müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen.
Pflegebedürftig anerkannt ist, wer von einem Prüfer des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder von einem Gutachter des MEDICPROOF (bei privat Versicherten) einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben. Das Antragsformular hierzu erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Übersicht der Höhe des Pflegegeldes bei entsprechendem Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro

Personen ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dieser besteht erst ab Pflegegrad 2.

💡Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege-Budget – Entlastungsbudget seit 01.07.2025

 

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein gemeinsames Entlastungsbudget in Höhe von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, das frei kombinierbar für Verhinderungs‑ oder Kurzzeitpflege verwendet werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen gegen sein?

  • Pflegegrad 2–5.

  • Pflegebedürftige Person wird zuhause versorgt (Bedarf an Verhinderungs‑ oder Kurzzeitpflege).

  • Die frühere Vorpflegezeit entfällt – der Anspruch besteht sofort ab Feststellung des Pflegegrads.

Leistungen:

  • Der Betrag kann voll flexibel genutzt werden: z. B. 56 Tage Verhinderungspflege oder 56 Tage Kurzzeitpflege oder in beliebiger Kombination, solange das Budget nicht überschritten wird.

  • Pflegegeld wird in der Ersatzpflegezeit bis zu acht Wochen hälftig weitergezahlt.

Abrechnung:

  • Kosten werden nachträglich erstattet – nach Einreichen von Rechnungen oder ordnungsgemäßen Nachweisen.

  • Barzahlungen oder inoffizielle Leistungen ohne Beleg werden nicht anerkannt.

Nicht genutzte Beträge verfallen zum Ende des Kalenderjahres (keine Übertragung).

    💡Steuerentlastung

     

    Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich: Kann ich die Kosten für eine 24‑Stunden Betreuungskraft von der Steuer absetzen? Die gute Nachricht: Ja – und zwar über den Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG). 

    Es können bis zu 20% der angefallenen Kosten (maximal 4000 EUR jährlich) steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht befugt sind, Sie steuerlich zu beraten. Ihr Steuerberater ist hierzu der richtige Ansprechpartner, um sich gezielt zu dieser Steuerentlastung zu informieren.

    💡Pflegehilfsmittel

     

    Pflegen Sie oder eine Betreuungskraft Zuhause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

    💡Zuschüsse Wohnumfeld

    Mit dem Alter und zunehmender körperlicher Beschwerden muss oft auch der Wohnraum den neuen Anforderungen an den Pflegebedürftigen angepasst werden. Die Wohnräume und das Bad sollten barrierefrei sein, sodass Seniorinnen und Senioren so lange wie möglich Zuhause wohnen bleiben können. Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, hierzu zählen beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers.

    Ziel ist, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.

    Wer hat Anspruch?

    • Pflegebedürftige der Pflegegrade 1–5, die zuhause leben.

    • Keine Leistungsberechtigung ohne Pflegegrad.

      Der Zuschuss ist unabhängig vom Pflegegrad und kann bereits ab Pflegegrad 1 beantragt werden

    🧰 Welche Maßnahmen werden gefördert?

    • Badumbau (z. B. bodengleiche Dusche statt Badewanne),
    • Türverbreiterung, Abbau von Schwellen,
    • Treppenlifte oder Rampen,
    • elektrisch verstellbare Möbel, Haltegriffe,
    • Umzug in eine barrierefreie Wohnung, sofern dadurch die Pflege verbessert wird 

    💶 Höhe des Zuschusses

    • Maximal 4.180 € pro Maßnahme und Person ab dem 1. Januar 2025 (2024: 4.000 €)

    • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 4 Zuschüsse pro Maßnahme möglich – insgesamt höchstens 16.720 €