Was bedeutet 24 Stunden Pflege?
Der Begriff der 24 Stunden Pflege hat sich im deutschen Sprachgebrauch etabliert. Gemeint ist damit eine vollumfängliche Betreuung Zuhause durch osteuropäische Betreuungskräfte, welche bei Ihren Angehörigen wohnt und diese/n in Grundpflege, Alltagsbegleitung und Haushaltsführung unterstützt sowie die soziale Betreuung übernimmt.
Wie beauftrage ich eine Betreuungskraft bei senovita?
- Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich
- Wir prüfen gemeinsam genau Ihren Bedarf und erstellen Ihnen anschließend ein persönliches Angebot mit zwei bis vier Personalvorschlägen.
- Sie wählen die für Sie passende Betreuungskraft aus und entscheiden sich für eine Zusammenarbeit mit uns.
- Die Betreuungskraft beginnt die Pflege zum vereinbarten Zeitpunkt.
(§ 40 SGB XI)
Wie lange dauert es, bis eine Betreuungskraft anreist?
Durch unser starkes Netzwerk sind wieder jederzeit in der Lage, innerhalb weniger Tage eine Betreuungskraft zu vermitteln. Alternativ reist die Betreuungskraft zu einem vereinbarten Datum an.
Wie lange bleibt eine Betreuungskraft im Einsatz?
In der Regel ist es so, dass eine Betreuungskraft zwischen 4 und 12 Wochen bleibt. Das hängt sowohl vom Kooperationspartner als auch von dem jeweiligen Arbeitszeitmodell der Betreuungskraft ab. Viele Betreuungskräfte sagen zunächst für 4-6 Wochen zu mit der Option auf Verlängerung, wenn es von beiden Seiten gut klappt und sich ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.
Was, wenn „die Chemie nicht stimmt“?
Unser Anspruch an die Auswahl der Betreuungskräfte ist sehr hoch. Sollte sich während der Betreuungszeit dennoch mal herausstellen, dass die Sympathie nicht so gut passt und kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, werden wir Ihnen selbstverständlich umgehend einen neuen Personalvorschlag unterbreiten und den Austausch so schnell wie möglich planen.
Mit wem schließen wir einen Vertrag und wann erfolgt die Rechnungslegung?
Aus rechtlichen Gründen schließen Sie den Dienstleistungsvertrag direkt mit dem osteuropäischen Entsendeunternehmen ab. Durch unser hohes Qualitätsverständnis haben wir mit unseren Kooperationspartnern Verträge ausgehandelt, die sehr kundenfreundlich sind. Vertragliche Aspekte werden durch uns laufend geprüft und mit dem Kooperationspartner aktualisiert. Wir sind während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr Ansprechpartner, dabei berechnen wir Ihnen keine Provision oder ein Honorar. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel immer am Ende des jeweiligen Monats und kann innerhalb einer angemessenen Frist überwiesen werden. Siehe auch hier: Rechtliche Rahmenbedingungen
Sind die Dienstleistungen von senovita geprüft?
senovita wurde durch „Aktiv für Senioren“ ausgezeichnet! Aktiv für Senioren setzt sich für das Wohl der Senioren ein, indem es Unternehmen in der Pflegebranche, insbesondere in der 24 Stunden Pflege, in verschiedensten Bereichen prüft. senovita erfüllt die hohen Standards und Richtlinien und wurde mit dem Zertifikat „Aktiv für Senioren – ausgezeichnet für einen besonderen Service“ ausgezeichnet.
Können wir die Betreuungskraft vor Anreise kennenlernen?
Eine persönliche Vorstellung ist aus logistischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Jedoch besteht gerne die Möglichkeit, auf Wunsch vorab mit der Betreuerin/dem Betreuer zu telefonieren oder eine Videotelefonie zu machen. Wir begrüßen das ausdrücklich, denn so kann man sich einen ersten Eindruck verschaffen.
Spricht die Betreuungskraft deutsch?
Je nach Qualifikation gibt es Unterschiede im Sprachniveau. Wir vermitteln sowohl Betreuungskräfte mit Grundkenntnissen als auch mit sehr guten Kenntnissen. Sie haben die Möglichkeit, das gewünschte Sprachniveau im Fragebogen unter „Anforderungen an die Betreuungskraft“ anzugeben.
Wie überzeuge ich meine/n Angehörige/n behutsam von einer 24 Stunden Pflege?
Selbstverständlich benötigt der Pflegebedürftige Zeit, sich an den Gedanken zu gewöhnen, dass eine fremde Person in den Haushalt mit einzieht. Sie können Ihre Angehörigen jedoch unterstützen, diese Entwicklung positiv zu sehen. – Machen Sie Ihren Angehörigen klar, dass sie dadurch die Möglichkeiten haben, weiterhin im vertrauten zu Hause zu leben. – Oft sind auch Gespräche mit neutralen Personen (zum Beispiel Nachbarn, Freunde, Kirchenmitglieder) hilfreich. Die Entscheidung zu einer Betreuungskraft wird wahrscheinlicher akzeptiert, wenn sie nicht ausschließlich durch die eigene Familie angesprochen wird.
Wie reist die Betreuungskraft an?
Alle Betreuungskräfte von senovita reisen mit einem Minibus vor Ihre Haustür an, um Ihnen maximale Flexibilität zu sichern. Die Anreisedaten erhalten Sie selbstverständlich einige Tage zuvor von uns.
Braucht die Pflegekraft eine Arbeitsgenehmigung?
Entsendete Mitarbeiter benötigen als EU-Bürger weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis.
Ich brauche die Betreuung nicht mehr – welche Kündigungsfristen gelten?
Durch unsere für Sie ausgehandelten kundenfreundliche Verträge können Sie ohne Angabe von Gründen den Dienstleistungsvertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen, im Sterbefall sind es sieben Tage. Dies übernehmen auch gerne wir für Sie.
Gibt es Aufgaben, welche die Betreuungskraft nicht ausführen?
Betreuungskräfte übernehmen unter anderem Aufgaben im Bereich der Grundpflege, nicht aber medizinische Aufgaben, wie sie ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Beispielsweise das Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder das Blutdruckmessen. Im Bereich der Hauswirtschaft übernehmen Pflegekräfte Aufgaben für die jeweils unterstützungsbedürftige Personen und gegebenenfalls für deren im Haushalt lebenden Partner. Das bedeutet, dass Sie keine Aufgaben für weitere Angehörige wie etwa Kinder oder Enkel übernehmen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass 24-Stunden Pflegekräfte keine schwere körperliche Arbeit erbringen, wie etwa den Garten umgraben oder das Haus entrümpeln.
Die Seniorin / der Senior muss ins Krankenhaus, was passiert nun mit der Pflegekraft?
Diese Entscheidung erfolgt immer individuell. Ist ein Krankenhausaufenthalt von langer Hand geplant, gibt es die Möglichkeit die 24 Stunden Pflege vertraglich ruhen zu lassen (Zahlungen werden ausgesetzt). Muss der Angehörige spontan ins Krankenhaus und ist ein kurzer Aufenthalt absehbar, bleibt die Betreuungskraft vor Ort und wird weiter vergütet.
Die Betreuungskraft ist erkrankt – was nun?
Alle von uns entsendeten Betreuungskräfte sind selbstverständlich krankenversichert und haben eine europäische Gesundheitskarte. Mit dieser können sich die Pflegekräfte ambulant und stationär behandeln lassen, sowohl beim Arzt als auch im Krankenhaus. Ist es absehbar, dass die Betreuungskraft länger ausfällt, organisieren wir selbstverständlich so schnell wie möglich einen Wechsel, welchen wir Ihnen zuvor vorstellen.
Darf die Betreuungskraft mit meinem Auto fahren?
Nutzt die Betreuungskraft ein Fahrzeug der Familie – etwa um Einkäufe zu erledigen oder den Angehörigen zum Arzt zu fahren – ist die Kfz-Versicherung entsprechend darüber zu informieren. Nur dann besteht ausreichender Versicherungsschutz! Grundsätzlich liegt die Weitergabe von Fahrzeugen in der Verantwortung des Überlassers.
Brauche ich zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?
Sie benötigen trotz der 24 Stunden Pflegekraft einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Maßnahmen. Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Pflegediensten zu arbeiten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Pflegekraft ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn Sie hierfür ausgebildet ist.
Plötzlich Pflegefall - was tun?
Ein Pflegefall tritt meist unerwartet ein. Man weiß zunächst gar nicht, wohin man sich wenden kann oder soll. Vieles ist zu erledigen, das Thema Pflege ist den meisten jedoch nicht geläufig. Es muss ein Pflegegrad beantragt werden, zum anderen müssen sich Angehörige zusammen mit den Betroffenen überlegen, welche Form der Versorgung die passendste und für den individuellen Pflegebedarf sein könnte. Wir unterstützen Sie gerne und begleiten Sie in den nicht alltäglichen Fragen und haben eine Checkliste für Sie zusammen gestellt.
Kriterien für die Pflegebegutachtung
Das Gutachten unterteilt sich in insgesamt sechs Kriterien, die geprüft werden.
- Mobilität Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Wie findet sich der Mensch mit Hilfe anderer örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen
- Verhalten und psychische Problemlagen Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?
- Selbstversorgung Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und der Behandlungen, z.B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen?