Rechtliche Rahmenbedingungen
Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte werden selbstverständlich legal und mit gültigem A1-Formular nach Deutschland entsendet. Dazu gehören sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Zahlung des Mindestlohns.
Wir haben ein sehr hohes Qualitäts- und Werteverständnis – und diese hohen Anforderungen haben wir auch an unsere Partner. Uns sind gegenseitiges Vertrauen, Verlässlichkeit und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Das ist mit die Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zufriedenheit sicherstellen können.
Der Begriff der sogenannten „24 Stunden Pflege“
Das Entsendemodell
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft in ihrem Heimatland (z. B. Polen) fest angestellt und wird von dort vorübergehend nach Deutschland entsendet.
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Sie bleibt sozialversichert im Herkunftsland.
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Der Einsatz ist durch die EU‑Dienstleistungsfreiheit legal.
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Für die Familie bedeutet das: kein eigenes Arbeitsverhältnis, sondern ein Vertrag mit der ausländischen Agentur.
Wie funktioniert das?
A1 Bescheinigung
Die A1‑Bescheinigung ist ein offizielles EU‑Dokument, das bestätigt:
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Die Betreuungskraft ist in ihrem Heimatland sozialversichert.
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Während des Einsatzes in Deutschland werden dort weiterhin alle Sozialabgaben gezahlt.
💡 Wichtig:
Nur wer eine gültige A1‑Bescheinigung vorlegen kann, arbeitet im Entsendemodell legal.
Welche Verträge werden unterzeichnet?
Dienstleistungsvertrag
Sie schließen mit dem jeweiligen Kooperationspartner einen sogenannten Dienstleistungsvertrag ab. Dieser regelt alle Angelegenheiten, wie zum Beispiel Vergütung der Betreuungskraft, Arbeitszeit, Aufgabenbereiche, Laufzeiten, Kündigungsfristen etc. Senovita hat ein hohes Qualitäts- und Werteverständnis, wir haben mit unseren Kooperationspartnern ausschließlich kundenfreundliche Dienstleistungsverträge ausgehandelt, von denen Sie klar profitieren. Diese umfassen unter anderem eine Kündigungsfrist von maximal 14 Tagen ohne Angabe von Gründen oder eine 24 Stunden Notfallnummer.
Beratungs- und Vermittlungsvertrag
Dieser regelt die Zusammenarbeit zwischen senovita und Ihnen und bestätigt, dass wir während der gesamtem Vertragslaufzeit Ihr ständiger Ansprechpartner sind. Senovita berechnet Ihnen, im Vergleich zu vielen Mitbewerbern, keine Vermittlungsgebühren oder -honare. Transparenz ist in diesem sensiblen Arbeitsumfeld unerlässlich. Die monatlichen Kosten werden im Vorfeld genau mit Ihnen besprochen. Sie bezahlen lediglich einen vereinbarten Preis. Keine versteckten Nebenkosten. Versprochen.
Weisungsbefugnis
Krankenversicherung
Arbeitszeit – Bereitschaft – Freizeit
Keine Behandlungspflege
Nicht alles, was sich gut anhört, ist auch legal
senovita vermittelt ausschließlich legal beschäftigte Betreuungskräfte nach dem sogenannten Entsendegesetz – mit gültigem A1 Formular. Wir setzen uns dafür ein, dass es die Betreuungskräfte sehr gut hier in Deutschland haben, da diese eine nicht mehr wegzudenkende Stütze im deutschen Pflegesystem darstellt. Wir distanzieren uns von Mitbewerbern, die Betreuungsleistungen zu Billigpreisen anbieten. Diese sind weder seriös noch legal. Auch Verbraucherschutzorganisationen weisen darauf hin, dass es legal nicht möglich ist, Betreuungskräfte für unter 2200 EUR zu beschäftigen und zu vermitteln.